Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

29 
Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisentth. 
  
  
  
Nummer 6. Weimar. 14. März 1885. 
Inhalt: Ministerial- —— die diesjährige Annahme der Luhrhund zur Ausführung des Reichs- 
gesetzes über die Abwehr und Unterdriückung von Viehseuchen betreffend, Seite 29. — Ministerial- 
Beron##macunge Abtretung der bisher zum Großherzogthum gehörigen Antheile an den Orten und 
Furen Kleinheinseent und Kleinliebringen an das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt betressend, Seite 
30. — nisterial-Bekanntmachung, Wechsel in den Personalien der Stiftungsverwaltung der Hülfskasse 
für Fronkenheinn betreffend, Seite 30. — Reichs. Gesetzblatt Seite 30. — Berichtigung Seite 32. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
/211 I. Mit Beziehung auf die Bestimmungen in den §§ 34 und 39 des 
23. März 
20. Dezember 1881 zu dem Reichsgesetz vom 23. 
Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen, wird hier- 
durch von dem unterzeichneten Staats-Ministerium als Termin für die dies- 
jährige Aufnahme der Viehbestände 
der 20. März d. J. 
Ausführungsgesetzes vom 
bestimmt. 
Die Gemeindevorstände des Großherzogthums haben hiernach das weiter 
Erforderliche wahrzunehmen. 
Weimar, den 25. Februar 1885. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
1885 6
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.