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Regierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisentth.
Nummer 6. Weimar. 14. März 1885.
Inhalt: Ministerial- —— die diesjährige Annahme der Luhrhund zur Ausführung des Reichs-
gesetzes über die Abwehr und Unterdriückung von Viehseuchen betreffend, Seite 29. — Ministerial-
Beron##macunge Abtretung der bisher zum Großherzogthum gehörigen Antheile an den Orten und
Furen Kleinheinseent und Kleinliebringen an das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt betressend, Seite
30. — nisterial-Bekanntmachung, Wechsel in den Personalien der Stiftungsverwaltung der Hülfskasse
für Fronkenheinn betreffend, Seite 30. — Reichs. Gesetzblatt Seite 30. — Berichtigung Seite 32.
Ministerial-Bekanntmachungen.
/211 I. Mit Beziehung auf die Bestimmungen in den §§ 34 und 39 des
23. März
20. Dezember 1881 zu dem Reichsgesetz vom 23.
Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen, wird hier-
durch von dem unterzeichneten Staats-Ministerium als Termin für die dies-
jährige Aufnahme der Viehbestände
der 20. März d. J.
Ausführungsgesetzes vom
bestimmt.
Die Gemeindevorstände des Großherzogthums haben hiernach das weiter
Erforderliche wahrzunehmen.
Weimar, den 25. Februar 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
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