Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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Regierungs-Blatt

Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisentth.

 

 

 

Nummer  6.  Weimar.  14.  März  1885.
Inhalt:  Ministerial-  ——  die  diesjährige  Annahme  der  Luhrhund  zur  Ausführung  des  Reichsgesetzes
  über  die  Abwehr  und  Unterdriückung  von  Viehseuchen  betreffend,  Seite  29.  —  Ministerial-Beron##macunge

  Abtretung  der  bisher  zum  Großherzogthum  gehörigen  Antheile  an  den  Orten  und
Furen  Kleinheinseent  und  Kleinliebringen  an  das  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt  betressend,  Seite

30.  —  nisterial-Bekanntmachung,  Wechsel  in  den  Personalien  der  Stiftungsverwaltung  der  Hülfskasse
für  Fronkenheinn  betreffend,  Seite  30.  —  Reichs.  Gesetzblatt  Seite  30.  —  Berichtigung  Seite  32.

Ministerial-Bekanntmachungen.
/211  I.  Mit  Beziehung  auf  die  Bestimmungen  in  den  §§  34  und  39  des

23.  März

20.  Dezember  1881  zu  dem  Reichsgesetz  vom  23.
Juni  1880  über  die  Abwehr  und  Unterdrückung  der  Viehseuchen,  wird  hierdurch
  von  dem  unterzeichneten  Staats-Ministerium  als  Termin  für  die  diesjährige

  Aufnahme  der  Viehbestände
der  20.  März  d.  J.

Ausführungsgesetzes  vom

bestimmt.

Die  Gemeindevorstände  des  Großherzogthums  haben  hiernach  das  weiter
Erforderliche  wahrzunehmen.

Weimar,  den  25.  Februar  1885.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Dr.  Schomburg.
1885  6