Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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die Zeit vom 1. Dezember 1884 bis zum 31. Dezember 1885 aufzustellen 
seien, hat zur Beseitigung dieser Zweifel der Bundesrath durch Beschluß vom 
26. März d. J. bestimmt, daß die angeordneten Uebersichten und Rechnungs- 
abschlüsse erstmalig nur das Kalenderjahr 1885 zu umfassen haben. 
Im Anschluß an die vorerwähnte Ministerial-Bekanntmachung vom 
1. November 1884 wird dies hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht. 
Weimar, den 1. Mai 1885. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
(43) IV. Daß von der Direktion der Gegenseitigen Lebens-, Invaliditäts= 
und Unfall-Versicherungs-Gesellschaft „Prometheus“ zu Berlin an Stelle des 
Wilhelm Stöckert zu Weimar, bisherigen Haupt-Agenten derselben, der Kauf- 
mann Rudolph Hartung daselbst zum Haupt-Agenten für das Großherzog- 
thum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekannt- 
machung vom 5. April 1884 (Regierungs-Blatt Seite 65) hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 4. Mai 1885. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[44] Das 11., 12. und 13. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1594 das Gesetz, betreffend den Beitrag des Reichs zu den Kosten 
des Anschlusses der freien Hansestadt Bremen an das Deutsche 
Zollgebiet, vom 31. März 1885; unter 
„ 1595 das Gesetz, betreffend Aenderungen des Reichs-Militärgesetzes 
vom 2. Mai 1874, vom 31. März 1885; unter
	        
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