Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

Begierungs-Blatt

Großherzogthum
Sachsen  =  Weimar  ———

 

Nummer  2.  Weimar  8.  Jannar  1887.

Inhalt:  Muherel  Belanntmachung,  die  ——er  bei  Naturalleistungen  für  die  bewassnete  Macht  im
Frieden  während  des  Jahres  1887  betresfend.  Seite  7.  —  Ministerial.  Bekanntmachung,  Abänderungen  des

Siatus  der  Sparkasse  zu  Blankenhain  betreffend,  Seitt  8.  —  Minitterial.  Bekanntmachung,  die  Verleihung  der

Rechte  einer  juristischen  Persönlichkeit  an  die  Schützengesellschaft  zu  Ilmenau  betreffend,  Seite  9.  —  Bekanntmachung
  des  Präsidiums  des  Großh.  Landgerichts  hier,  die  erstinstanzliche  Behandlung  und  Entscheidung  von
Rechtsangelegenheiten  des  Landesherrn  und  der  Mitglieder  der  landesherrlichen  Familie  betreffend,  Seite  10.

 

Ministerial--Bekanntmachungen.

I4|1  I.  Nach  einer  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  22.  d.  Mts.  im
Centralblatt  für  das  Deutsche  Reich  ist,  auf  Grund  der  Vorschriften  in  §  9
Nr.  2  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete  Macht  im
Frieden  vom  13.  Februar  1875,  der  Betrag  der  für  Naturalverpflegung  zu
gewährenden  Vergütung  für  das  Jahr  1887  dahin  festgestellt  worden,  daß  an
Vergütung  für  Mann  und  Tag  zu  gewähren  ist:

mit  Brot  ohne  Brot
a)  für  die  volle  Tageskost  80  Pfennig  65  Pfennig
b)  ,  „  „  Mittagskost  40  „  35  „
c)  ,„  „  „  Abendkost  25  »  20  »
(1),,,,,,Morgeukost..1o  10  ,,

Es  wird  dies  hierdurch  noch  besonders  zur  Kenntniß  gebracht.
Weimar,  den  30.  Dezember  1886.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:

W.  Genast.
1887  2