Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

136 
[61] II. Daß von der Direktion des Feuer-Assecuranz-Vereins zu Altona an 
Stelle des Kaufmanns Hermann Sonntag zu Weimar, bisherigen Hauptagenten 
derselben, der Kaufmann Theodor Machlet daselbst zum Hauptagenten für 
das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die 
Ministerial-Bekanntmachung vom 13. Februar 1888 (Regierungs-Blatt Seite 9) 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 14. Juni 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokenius. 
[62] Das 12. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter 
Nr. 1857 Gesetz, betreffend die Geschäftssprache der gerichtlichen Behörden 
in Elsaß-Lothringen, vom 12. Juni 1889. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
24 und 25 
S. 320 Weitere Ausführungsbestimmungen zum Branntweinsteuergesetz, 
„ 353 Aufnahme des Artikels Speisezwiebeln in das statistische Ver- 
zeichniß der Massegüter, 
„" 353 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen, 
„ 359 Abänderungen zu dem Verzeichnisse der zur Abstempelung von 
Spielkarten befugten Zoll= und Steuerstellen. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.