Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

Begierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen = Weimar-Eise nach. 
  
  
Nummer 23. Weimar. 29. Juni 1889. 
Inhalt: Ministerial- Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte der juristischen Persönlichkeit an den Verein für 
Massenverbreitung guter Schriften zu Weimar betressend, Seite 155. — Ministerial- Bekanntmachung, 
Ausschreiben einer Abgabe zur Verbandskasse der Viehbesiter des Großherzogthums betreffend, Seite 155. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
65 J. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben die gnädigste Ent- 
shließ ung gefaßt, dem Vereine für Massenverbreitung guter Schriften zu 
Weimar die Rechte der juristischen Persönlichkeit zu verleihen. 
Weimar, den 18. Juni 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
23. Mär 
061 II. Zur Bestreitung der nach § 26 des Gesetzes vom 20Dozll. 1881, 
die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, zu leistenden Ent- 
schädignungen für an Rotz oder Lungenseuche erkrankte und auf polizeiliche 
mordnung getödtete Thiere wird auf Grund der 8§§ 27, 28, 29 und 33 
dieses Gesetzes 
eine ein fache Abgabe von Zwanzig Pfennig für jedes Pferd, Esel, 
Maulthier, Maulesel 
1889 29
	        
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