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Rücksichtlich der vom Staate angestellten Ortssteuereinnehmer, welchen
nach den über ihre Dienstbezüge getroffenen Bestimmungen Gebühren für die
Erhebung der alten Landsteuern und der allgemeinen Einkommensteuern zu-
stehen, bleibt hinsichtlich der Höhe derselben der § 63 der Eingangs bezeichneten
Verordnung noch ferner maßgebend, sofern nicht einzelnen Steuereinnehmern
von dem Finanzdepartement Unseres Staats-Ministeriums die durch gegen-
wärtige Verordnung bestimmten höheren Gebühren werden bewilligt werden.
So geschehen und gegeben Schloß Belvedere, am 5. Juni 1889.
Carl Alexander.
Stichling. v. Groß. Vollert.
Ministerial-Bekanntmachung.
[68] Daß von der Ostrauer Trichinen-Versicherungs-Anstalt von G. Börner
& Uhlmann in Ostrau an Stelle des Kaufmanns Oskar Purfürst zu Weida,
bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann Albin Fischer zu Weimar
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 3. Februar 1888 (Re-
gierungs-Blatt Seite 8) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 2. Juli 1889.
Großherzoglich Sichsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobkenius.
(69) Das 13. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter
Nr. 1858 Gesetz, betreffend die Invaliditäts= und Altersversorgung, vom
22. Juni 1889.