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3. Für den Religionsunterricht in den oberen Klassen ist außerdem
erforderlich eine durch das Studium der Einleitungswissenschaft, der biblischen
Theologie und der wissenschaftlichen Exegese erworbene Befähigung, das Neue
Testament in der Ursprache zu erklären, eine auf der Uebersicht ihrer geschicht-
lichen Entwicklung beruhende Bekanntschaft mit der gegenwärtigen evangelischen
Kirche nach Bekenntniß und Verfassung in ihrem Unterschiede von anderen
Kirchen und Religionsgemeinschaften; Kenntniß der evangelischen Glanbens-
und Sittenlehre nach den Hauptmomenten ihrer geschichtlichen Entwicklung
und die Fähigkeit, sie biblisch zu begründen und in elementarer Klarheit zu
entwickeln.
§ 12.
II. Deutsche Sprache. 1. Jeder Kandidat ohne Unterschied des
Studiengebietes hat in der mündlichen Prüfung zu erweisen, daß er klassische
Werke der neueren deutschen Litteratur mit Verständniß gelesen und mit den
Bedingungen des korrekten Gebrauches der deutschen Sprache sich vertraut
gemacht hat.
2. Zur Befähigung für den Unterricht in der deutschen Sprache
an einer höheren Schule ist ohne Unterschied der Klassenabstufung erforderlich,
daß die schriftliche Arbeit des Kandidaten über die aus dem Gebiete der
Philosophie oder Pädagogik gestellte Aufgabe (§ 27) in geordneter Darstellung
grammatisch und stilistisch korrekt abgefaßt ist.
3. Hierzu hat behufs der Erwerbung der Lehrbefähigung für die unteren
Klassen hinzuzukommen sichere Kenntniß der neuhochdentschen Grammatik,
Bekanntschaft mit den hervorragendsten klassischen Werken der neueren deutschen
Litteratur und die Fähigkeit, ein nicht schwieriges deutsches Gedicht angemessen
und richtig, auch hinsichtlich des Versbaues, zu erklären.
4. Für die Lehrbefähigung in den mittleren Klassen ist außerdem
erforderlich eingehendere Bekanntschaft mit den klassischen Werken der neueren
Litteratur, insbesondere mit den für die Jugendbildung verwendbaren Gebieten
derselben, Kenntniß des Entwicklungsganges der neus-hochdentschen Litteratur,
Bekanntschaft mit der deutschen Synonymik und Wortbildung, Orientirung
auf dem Gebiete der Rhetorik, Poetik und deutschen Metrik.
5. Kandidaten, welche die Lehrbefähigung für die oberen Klassen er-
werben wollen, haben überdies nachzuweisen Kenntniß der Elemente der gothi-
schen, alt= und mittelhochdeutschen Grammatik in dem Maß, daß ihnen das