Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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Verständniß der neu-hochdeutschen Laut-, Formen= und Wortbildungslehre er- 
möglicht wird; die Fähigkeit, Hauptwerke der mittelhochdeutschen Litteratur mit 
grammatischer und lexikalischer Genauigkeit zu verstehen, Bekanntschaft mit dem 
Entwicklungsgange der gesammten deutschen Litteratur und mit den Grund- 
begriffen der Rhetorik, Poetik und deutschen Metrik. Ferner muß die schrift- 
liche Arbeit des Kandidaten über die aus dem Gebiete der Philosophie oder 
Pädagogik gestellte Aufgabe (§ 27) und die mündliche Prüfung in der Philo- 
sophie erwiesen haben, daß der Kandidat befähigt ist, allgemeine wissenschaft- 
liche Fragen mit eingehendem Verständnisse in klarer Darstellung zu behandeln. 
8 13. 
III. Lateinische und griechische Sprache. i. Zur Befähigung für 
den lateinischen Unterricht in den unteren Klassen wird erfordert eine in 
richtiger Anwendung sich bewährende (vgl. § 29, 1) Kenntniß der lateinischen 
Grammatik, eine durch Lektüre gewonnene Bekanntschaft mit leichteren Prosaikern 
und Dichtern und die Fähigkeit, Abschnitte aus denselben, z. B. aus Caesar, 
Ovid, welche nicht besondere Schwierigkeiten darbieten, mit grammatischer und 
lexikalischer Genauigkeit zu verstehen und zu übersetzen. 
2. Von den Lehrern des Lateinischen und des Griechischen in den 
mittleren Klassen wird erfordert, daß mit der sicheren Kenntniß der lateini- 
schen und griechischen Grammatik die Auffassung der stilistischen Eigenthümlich- 
keiten der lateinischen Sprache verbunden und daß der schriftliche Gebrauch 
beider Sprachen von grammatischen Fehlern, der der lateinischen Sprache über- 
dies von groben stilistischen Verstößen frei ist. Die Lektüre muß im Lateini- 
schen jedenfalls Caesar, Sallust, von Cicero die meisten Reden und einige der 
übrigen Schriften, erhebliche Partien aus Livius und Ovid, von Vergil 
mindestens die Aeneis, im Griechischen Homer, Herodot, von Tenophon die 
Anabasis und einiges aus den übrigen Schriften, Reden von Lysias, von 
Demosthenes die kleineren Staatsreden umfassen, und muß, von Stellen be- 
sonderer Schwierigkeit abgesehen, zur Sicherheit genauer Auffassung geführt 
haben. In der römischen und griechischen Litteraturgeschichte, der Metrik, den 
Alterthümern und der Mythologie müssen die Kandidaten soweit orientirt sein, 
daß sie das Erforderniß speziellerer Kenntniß bei den betreffenden Stellen 
der Klassiker selbst wahrzunehmen und gute Hilfsmittel mit Verständniß zu 
benutzen befähigt sind. 
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