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Anatomie und Physiologie der Pflanzen, sowie mit den Prinzipien der Syste-
matik erfordert.
Zur vollen Lehrbefähigung (vergl. § 8, 2) in der Zoologie wird
eine genauere Bekanntschaft mit den Grundlehren der Anatomie und Physio-
logie der Thiere, sowie mit den Prinzipien der Systematik erfordert.
4. Für jede Stufe der Lehrbefähigung in der Botanik und Zoologie ist
außerdem einige Uebung im Zeichnen von Pflanzen= und Thierformen nach-
zuweisen.
§ 24.
XIV. Philosophie und Pädagogik. 1. Von jedem Kandidaten
ohne Unterscheidung des Studiengebietes wird erfordert Kenntniß der wichtigsten
logischen Gesetze, der Hauptthatsachen der empirischen Psychologie und der
wesentlichsten zu ihrer philosophischen Erklärung eingeschlagenen Richtungen,
Bekanntschaft mit den philosophischen Grundlagen der Pädagogik und Didaktik
und mit den wichtigsten Thatsachen ihrer Entwicklung seit dem 16. Jahr-
hundert. Ferner hat sich jeder Kandidat darüber auszuweisen, daß er eine
bedeutendere philosophische Schrift mit Verständniß gelesen habe. In der Ge-
schichte der Philosophie muß jeder Kandidat über die Hauptmomente bestimmt
orientirt sein.
Spezielle, die Lehrbefähigung im Deutschen und in den alten Sprachen
betreffende Bestimmungen vergl. 88 12, 5. 13, 4.
2. Die Befähigung zum Unterrichte in der philosophischen Propä-
deuntik ist nur denjenigen Kandidaten zuzuerkennen, welche nicht allein den in
Nr. 1 aufgeführten Anforderungen an ihre philosophische Bildung in durchaus
befriedigender Weise genügen, sondern auch mit Interesse und Verständniß
irgend eines der bedentenderen philosophischen Systeme studirt haben und in
der Entwicklung philosophischer Probleme solche Klarheit und Bestimmtheit be-
weisen, daß sich davon gute Erfolge eines einleitenden philosophischen Unter-
richtes erwarten lassen.
§ 25.
Allgemeine Bestimmungen über die Höhe der Forderungen.
1. Zur Erwerbung der Lehrbefähigung für eine höhere Klassenstufe ist
auf jedem Gebiete, auch wenn es in den §§ 11—323 nicht ausdrücklich be-
zeichnet ist, erforderlich, daß den für die niedere Klassenstufe zu stellenden
Forderungen vollkommen entsprochen sei.
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