Regierungs-Blatt
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Nummer 35. Weimar. 139. NovJember 1889.
Juhalt: Ministerial- Bekanntmachung, die Vereinbarung mit der Königlich Preußischen Regierung wegen Scgen-
seiliger Anerlennung der Prüfungszeugnisse für das Lehramt an höheren Schulen betreffend, Seite 237.
Ministerial-Bekaumtmachung, die Vereinbarung mit der Königlich Sächsischen Regierung wegen gegen.
seitiger Anerkennung der Prüfungszenguisse für das Lehramt an höheren Schulen betreffend, Seite 238.
Ministerial--Bekanntmachungen.
/105] I. Zwischen den Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Regierungen
und der Königlich Preußischen Regierung ist vereinbart worden, daß die von den
beiderseitigen Wissenschaftlichen Prüfungskommissionen ausgestellten Prüfungs-
zeugnisse für das Lehramt an höheren Schulen gegenseitig anerkannt werden.
Diese Vereinbarung ist mit dem 1. April d. J. in Kraft getreten und
gilt vorläufig für die Dauer von fünf Jahren.
Wegen Ausführung der Vereinbarung ist für die Sachsen-Ernestinischen
Staaten an die Wissenschaftliche Prüfungskommission in Jena das Erforder=
liche angeordnet worden.
Weimar, am 26. Oktober 1889.
Meiningen, am 4. November 1889.
Altenburg, am 9. November 1889.
Gotha, am 12. November 1889.
Die Großherzoglich und Herzoglich Siächsischen Ministerien.
Stichling. v. Giseke. v. Leipziger. G. v. Bonin.
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