Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 17. Juli d. J. (Re- 
gierungs-Blatt Seite 163) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
(113) 
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Weimar, den 2. Dezember 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokenius. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
47, 48, 49 und 50: 
565 
567 
568 
568 
577 
582 
Abänderung der Formulare für Wandergewerbescheine, 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= 
und Steuerstellen, 
Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz 
hinsichtlich der Begleitscheine bei Zuckertransporten, 
Abänderung des Verzeichnisses der Zuckerstenerstellen, 
Anderweite Bestimmungen über Branntweinsteuer-Berechtigungsscheine, 
sowie Steuervergütungsscheine für Branntwein und Zucker, 
Abänderungen des Verzeichnisses der den Militäranwärtern in den 
Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen; desgleichen im Reichsdienst; 
desgleichen in dem Verzeichniß der Anstellungsbehörden, 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- 
und Steuerstellen. 
Weimar. — Hof- Buchdruckerei.
	        
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