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Die Bezirke der zum Sprengel des Oberlandesgerichts Jena gehörigen
Landgerichte werden zu drei Schwurgerichtsbezirken zusammengelegt.
Der erste Schwurgerichtsbezirk wird gebildet durch die Bezirke der
Landgerichte Altenburg, Gera und Greiz.
Der zweite Schwurgerichtsbezirk wird gebildet durch die Bezirke der
Landgerichte Eisenach, Gotha und Meiningen.
Der dritte Schwurgerichtsbezirk wird gebildet durch die Bezirke der
Landgerichte Rudolstadt und Weimar.
II. Der § 2 des bezeichneten Staatsvertrags erhält folgenden Zusatz:
Für den dritten Bezirk wird den Justizverwaltungen über die Land-
gerichte Rudolstadt und Weimar die Bestimmung, bei welchem dieser Land-
gerichte die Sitzungen des Schwurgerichts abgehalten werden, überlassen.
III. Gegenwärtiger Vertrag tritt mit dem 1. Jannar 1890 in Kraft.
Derselbe ist in acht Exemplaren ausgefertigt und unterschrieben worden.
Jena, den 30. März 1889.
(L.S.) gez. Emil Brüger.
(L.S.) gez. Ewald Löwe.
(L.S.) gez. Andreas Edunard Cronacher.
(I.S.) gez. Theodor Göpel.
(L.S.) gez. Edmund von Wittben.
(LI. S.) gez. Ferdinand Hauthal.
(L.S.) gez. Bruno v. Geldern-Crispendorf.
(L.S.) gez. Dr. Anton Vollert.
Jena
am 30. März 1889.
Bei Unterzeichnung des vom heutigen Tage datirenden Nachtrags zum
Staatsvertrage vom 11. November 1878, die Zusammenlegung der Bezirke
mehrerer Landgerichte zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken betreffend, haben
die nachgenannten Bevollmächtigten der betheiligten Staatsregierungen, nämlich:
2c. 2c.
sich noch über folgende Punkte geeinigt:
J.
2c. 2c.