Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

36 
2937 bis 2941, 2964 bis 2966 des Fundbuchs für Weimar berührt 
werden. 
Weimar, den 1. März 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
(20) Das 2., 3. und 4. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1841 das Gesetz, betreffend Bekämpfung des Sklavenhandels und Schutz 
77 
77 
der deutschen Interessen in Ostafrika, vom 2. Februar 1889; 
unter 
1842 Verordnung, betreffend die Ausübung der Prisengerichtsbarkeit 
aus Anlaß der ostafrikanischen Blokade, vom 15. Februar 1889; 
unter # 
1843 Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und des 
Da 
19 
19 
19 
20 
20 
22 
## 
7 
— 
8 
— 
O 
1. 
Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1888/89, 
vom 18. Februar 1889. 
Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in Nr. 7, 8 und 9 
den Bundesrathsbeschluß, betreffend nachträgliche Genehmigung der 
aus Anlaß des deutsch-schweizerischen Zusatz-Handelsvertrags erlasse- 
nen Ausführungsvorschriften, 
Erläuterung und Abänderung der Anweisung zur Untersuchung von 
Syrup und raffinosehaltigem festen Zucker, 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen, 
Bekanntmachung, betreffend die Ausfuhr der zur Kategorie der Rebe 
nicht gehörigen Pflänzlinge, 
Bestimmungen, betreffend die Statistik der Branntweinbrennereien 
und der Branntweinbesteuerung, 
Ergänzung der Bestimmungen über Ausfuhrvergütung für Branntwein. 
Weimar. — 5 * Bu chdruckerei. #
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.