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2937 bis 2941, 2964 bis 2966 des Fundbuchs für Weimar berührt
werden.
Weimar, den 1. März 1889.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
(20) Das 2., 3. und 4. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1841 das Gesetz, betreffend Bekämpfung des Sklavenhandels und Schutz
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der deutschen Interessen in Ostafrika, vom 2. Februar 1889;
unter
1842 Verordnung, betreffend die Ausübung der Prisengerichtsbarkeit
aus Anlaß der ostafrikanischen Blokade, vom 15. Februar 1889;
unter #
1843 Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und des
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1.
Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1888/89,
vom 18. Februar 1889.
Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in Nr. 7, 8 und 9
den Bundesrathsbeschluß, betreffend nachträgliche Genehmigung der
aus Anlaß des deutsch-schweizerischen Zusatz-Handelsvertrags erlasse-
nen Ausführungsvorschriften,
Erläuterung und Abänderung der Anweisung zur Untersuchung von
Syrup und raffinosehaltigem festen Zucker,
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und
Steuerstellen,
Bekanntmachung, betreffend die Ausfuhr der zur Kategorie der Rebe
nicht gehörigen Pflänzlinge,
Bestimmungen, betreffend die Statistik der Branntweinbrennereien
und der Branntweinbesteuerung,
Ergänzung der Bestimmungen über Ausfuhrvergütung für Branntwein.
Weimar. — 5 * Bu chdruckerei. #