Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

46 
[31] Das 6. und 7. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1848 Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichs- 
haushalts-Etat für das Etatsjahr 1889/90, vom 27. März 1889; 
unter 
1849 Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der 
Verwaltung des Reichsheeres, vom 27. März 1889; unter 
1850 Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu dem 
Gesetze über die Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß- 
Lothringen vom 27. Febrnar 1888, vom 4. März 1889; unter 
1851 Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Trennung des Oberkommandos 
der Marine von der Verwaltung derselben, vom 30. März 1889. 
77 
77 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 15 
S. 253 Befugnisse von Steuerstellen, 
„ 253 Veränderungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.