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[31] Das 6. und 7. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1848 Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichs-
haushalts-Etat für das Etatsjahr 1889/90, vom 27. März 1889;
unter
1849 Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der
Verwaltung des Reichsheeres, vom 27. März 1889; unter
1850 Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu dem
Gesetze über die Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß-
Lothringen vom 27. Febrnar 1888, vom 4. März 1889; unter
1851 Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Trennung des Oberkommandos
der Marine von der Verwaltung derselben, vom 30. März 1889.
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Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 15
S. 253 Befugnisse von Steuerstellen,
„ 253 Veränderungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.