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anzuordnen und von der getroffenen Maßregel dem Schulamte behufs
Wahrnehmung des weiter Erforderlichen sofort Anzeige zu erstatten.“
Weimar, den 16. April 1889.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.
38 II. Von Ostern d. Is. an wird für die dem Großherzogthum Sachsen
aungehörigen Schüler der Lehrerseminare, sofern sie den zum Eintritte in den
Volksschuldienst verpflichtenden Revers unterzeichnet haben, bezw. unterzeichnen,
des Schulgeld auf den Betrag von jährlich zwanzig Mark (20 5) herabgesetzt.
Weimar, den 26. April 1889.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.
39 III. An Stelle des auf sein Ansuchen ausgeschiedenen Hofzahnarztes
Dr. Hartung zu Rudolstadt ist der Zahnarzt E. Schwartzkopff zu Eisenach
zum Mitglied der bei der Gesammt-Universität zu Jena bestehenden Prüfungs-
kommission für Zahnärzte ernannt worden.
Weimar, den 30. April 1889. .
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.
(40) IV. Daß von der Direktion der Berlinischen Feuer-Versicherungs-Anstalt
zu Berlin an Stelle des F. B. Dittmar zu Weimar, bisherigen Hauptagenten
derselben, der Banquier C. Geißler daselbst zum Hauptagenten für das
roßherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-
ekanntmachung vom 26. März 1888 (Regierungs-Blatt Seite 36) hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 9. April 1889.
Großherzoglich Sichsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobkenius.