Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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[41] V. Daß von der Direktion der Nürnberger Lebens-Versicherungs-Bank 
zu Nürnberg an Stelle des Majors z. D. von Kutzleben zu Eisenach, bisherigen 
Hauptagenten derselben, der Kaufmann Otto Köhler daselbst zum Haugt- 
agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme 
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 15. Mai 1888 (Regierungs-Blatt 
Seite 73) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 29. April 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenius. 
[(42]) Das 9. und 10. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1853 Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes vom 5. Mai 1886, 
betreffend die Unfall= und Krankenversicherung der in land= und 
forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, für das 
Gebiet der freien und Hansastadt Hamburg sowie für Elsaß- 
Lothringen, vom 16. April 1889; unter 
„ 1854 Gesetz, betreffend die Abänderung des Vereinszollgesetzes vom 
1. Juli 1869, vom 18. April 1889; unter 
„ 1855 Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und son- 
stigen Gegenständen des Gartenbaues, vom 19. April 1889. 
Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in Nummer 18 
S. 275 den revidirten Prämientarif für die Versicherungsanstalt der Tiefbau- 
Berufsgenossenschaft. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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