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[41] V. Daß von der Direktion der Nürnberger Lebens-Versicherungs-Bank
zu Nürnberg an Stelle des Majors z. D. von Kutzleben zu Eisenach, bisherigen
Hauptagenten derselben, der Kaufmann Otto Köhler daselbst zum Haugt-
agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 15. Mai 1888 (Regierungs-Blatt
Seite 73) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 29. April 1889.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
[(42]) Das 9. und 10. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1853 Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes vom 5. Mai 1886,
betreffend die Unfall= und Krankenversicherung der in land= und
forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, für das
Gebiet der freien und Hansastadt Hamburg sowie für Elsaß-
Lothringen, vom 16. April 1889; unter
„ 1854 Gesetz, betreffend die Abänderung des Vereinszollgesetzes vom
1. Juli 1869, vom 18. April 1889; unter
„ 1855 Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und son-
stigen Gegenständen des Gartenbaues, vom 19. April 1889.
Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in Nummer 18
S. 275 den revidirten Prämientarif für die Versicherungsanstalt der Tiefbau-
Berufsgenossenschaft.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.