Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

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Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

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XLIV.  Jahrgang.  Berlin,  Dienstag,  den  2.  Oktober  1917.  Nr.  30.

 

 

Inhalt·  Zoll-  und  Steuerwesen:  Zusammenstellung  der  einheitlichen  Hafengebiete  im  Sinne  des  §  8  Abs.  1  Nr.  des
Gesetzes  über  die  Besteuerung  des  Personen=  und  Güterverkhrs  Seite  3568

 

Zoll=  und  Steuer  wesen.

Bekanntmachung.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  27.  September  1917  beschlossen,  daß  die  in  der
nachstehenden  Zusammenstellung  aufgeführten  Hafengebiete  als  ein  Hafengebiet  im  Sinne  der  Vorschrift
im  §3  Abs.  1  Nr.  5  des  Gesetzes  vom  8.  April  1917  über  die  Besteuerung  des  Personen=  und  Güterverkehrs
  (Reichs-Gesetzbl.  S.  329)  anzusehen  sind.

Berlin,  den  29.  September  1917.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Jahn.

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