Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

VI 
  
Tag 
des 
Gesetzes 2c. 
Inhalt. 
  
Reg. 
Blattes. 
Seite des 
Regierungs- 
lattes. 
  
20. Oktober 
22. Oktober 
14. November 
14. November 
22. November 
3. Dezember 
5. Dezember 
7. Dezember 
!7. Dezember 
20. Dezember 
22. Dezember 
  
  
Lokalbahnaktiengesellschaft zu München in den vor- 
gedachten Betriebsvertrag. 
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Betriebsord- 
nung für die Haupteisenbahnen Deutschlands, die Be- 
stimmungen über die Befähigung der Eisenbahnbetriebs- 
beamten, die Signalordnung für die Eisenbahnen 
Deutschlands, die Normen für den Bau und die Aus- 
rüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands und die 
Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands. 
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Verpflichtung 
der Standesbeamten zur jährlichen unentgeltlichen 
Ausreichung eines Auszugs aus dem Geburtsregister 
des um siebenzehn Jahre zurückliegenden Kalender- 
jahres, enthaltend alle Eintragungen der Geburtsfälle 
von Kindern männlichen Geschlechts innerhalb der Ge- 
meinde, an den Gemeindevorstand. 
Nachtrag zu der Ausführungs-Verordnung vom 25. Juli 
1889, das Gesetz vom 18. Mai 1889 über die Haltung 
der Zuchtstiere betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend den Vorbereitungs- 
dienst und die Prüfung der Gerichtsschreiber und Ge- 
richtsschreibergehilfen. 
Ministerial-Bekanntmachung, die Ausführung der Be- 
triebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands 
und die Bahnordnung für die Nebenbahnen Deutsch- 
lands vom 5. Juli 1892 betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachung, die Versteuerung des Dienst- 
und sonstigen Einkommens betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachung, Regelung des Verfahrens bei # 
Beurlaubung von Beamten und Hilfsarbeitern zu mili- 
tärischen Friedensübungen betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachung, die Festsetzung des Werthes 
von Naturalbezügen nach § 1 Abs. 5 des Krankenver- 
sicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 in der Fassung 
des Reichsgesetzes vom 10. April 1892 betreffend. 
Satzungen der Pensionsanstalt für die Wittwen und 
Waisen der evangelischen Geistlichen im Großherzog= 
thum Sachsen. .. . 
Ministerial-Bekanntmachung, Vorschriften für die steuer— 
freie Verwendung von undenaturirtem Branntwein zu 
Heil-, wissenschafilichen und gewerblichen Zwecken betr. 
Ministerial-Bekanntmachung zur Ausführung des §30 
des Reichsgesetzes, betreffend die Unfallversicherung der 
bei Bauten beschäftigten Personen, vom 11. Juli 1887. 
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S 
d 
  
  
213 
225—226 
226 
229—238 
253—256 
2490 
239 — 248 
250—252 
252
	        
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