Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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für die auszugebenden 
4% Drioritäts-Obligationen 
der 
Ruhlaer Eisenbahn-Gesellschaft. 
dd. 
81. 
Die zu emittirenden Prioritäts-Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern nach dem 
sub A beigeschlossenen Schema und zwar: 
Schema A: auf weißem Papier mit schwarzem Aufdruck auf braun schraffirtem Grunde aus— 
gefertigt. 
Die Prioritätsanleihe umfaßt 
Abtheilung A: 160 Stück à 500 Mark No. 1—160 = Mark 80000, 
B: 100 „ „ 200 „ „ 1—100 = „ 20 000, 
zusammen Mark 100000. 
Mit diesen Prioritäts-Obligationen werden nach Schema B und C Zinscoupons für 10 Jahre 
und Talons zur Erhebung nenuer Zinscoupons ausgegeben. Die folgenden Serien der Zinscoupons 
werden den Inhabern der mit der vorhergehenden Serie ausgegebenen Talous gegen deren Rück- 
gabe verabfolgt, wird hiergegen vor der Ausreichung der neuen Coupons Widerspruch erhoben, so 
erfolgt dieselbe an die Besitzer der Prioritäts-Obligationen gegen besondere Qnittung. 
§2. 
Sämmtliche nach § 1 zu emittirenden Prioritäts-Obligationen haben unter sich gleiche Rechte 
und werden jährlich mit 4% verzinst. Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten postnumerando 
bei dem Herrn B. M. Strupp in Meiningen und seinen Filialen in Ruhla, Gotha, Hildburg- 
hausen und Salzungen ausgezahlt. Zinsen der Prioritäts-Obligation, deren Erhebung innerhalb 
4 Jahren von dem in dem betreffenden Coupon bestimmten Zahlungstage ab nicht geschehen ist, 
verfallen zum Vortheile der Gesellschaft. 
§ 3. 
Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation durch Ausloosung laut des bei- 
gefügten Tilgungsplanes. 
Der Ruhlaer Eisenbahn-Gesellschaft bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Amortisations- 
Fonds stetig oder zeitweise zu verstärken und dadurch die Tilgung dieser Prioritäts-Obligationen 
zu beschleunigen, auch außerhalb des Amortisationsverfahrens die ganze Anleihe, bezüglich den 
Rest derselben, durch öffentliche Bekanntmachung mit halbjähriger Frist zu kündigen und durch 
Zahlung des Nennwerthes und der bis dahin aufgelaufenen Zinsen die Schuldverschreibungen ein- 
zulösen.
	        
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