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Nr. 2172 Gesetz, betr. die Abänderung des § 41 der Konkursordnung; unter
„ 2173 Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch-
lands und Luxemburgs; unter
2174 Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen; unter
„ 2175 Gesetz, betr. die Kontrole des Reichshaushalts, des Landeshaus-
halts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete
für die Etatsjahre 1892/93 und 1893/94; unter
„ 2176 Gesetz, betr. die Abzahlungsgeschäfte.
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Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 18,
19, 20 und 21.
S. 121 Ausführungsvorschriften A zum Reichsstempelgesetz vom 27. April
894
„ 152 Bestimmungen B über die Erhebung und Verrechnung der nach
dem Reichsstempelgesetz zu entrichtenden Abgaben;
„ 178 Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz, betr. die Abänderung
des Zolltarifgesetzes, vom 14. April 1894;
„ 207 Regulativ, betr. die Gewährung einer Zollerleichterung bei der
Ausfuhr von Mühlen= oder Mälzereifabrikaten;
„ 243 Regulativ für Privattransitlager von den in Nr. 9 des Zolltarifs
aufgeführten Waaren (Getreide pp.) ohne Mitverschluß der Zoll-
behörde;
„ 268 Zolltarifirung baumwollener gerauhter Putztücher in Ausführung
des Handels= und Zollvertrags mit Belgien;
„ 268 Anrechnung und Einlösung der Branntweinsteuer-Berechtigungs-
und Vergütungsscheine;
„ 268 und 269 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen
der Zoll= und Steuerstellen;
„ 269 und 270 Aenderung der Landwehr-Bezirks-Eintheilung;
„ 270 Berichtigung der Aenderungen der deutschen Wehrordnung.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei. —