Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

Zegierungs-Blatt

für  das
Großherzogthum
Sacsen:  Weimar-Eisenach.

Nummer  18.  Weimar.“  31.  August  1894.

Inhalt:  Ministerial  —.  betr.  Einrichtung  einer  Sparkasse  in  Ostheim  v.  d.  Rhön,  Seile  261.  —  Ministerial
  „Belauntmachung.  betr.  Ertheilung  der  Erlanbniß  zum  Geschäftsbetrieb  an  die  Allgemeine  Deutlsche
Viehversicherungs-Gesellschaft  in  bübeck,  Seite  270.  —  Ministerial-Bekanutmachungen,  beir.  Wechsel  in  den
Hauptagenturen  der  deutschen  bübensbersiherungegeluschan  in  Lübeck  und  der  ersten  Deutschen  Cantionsund
  Allgemeinen  Versicherungs-Anstalt  „Fides“  in  Man  zuhein,  Seite  270  und  271.  —  Inhalts-Verzeichniß
aus  dem  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich,  Seite  271

 

 

 

Ministerial-Bekanntmachungen.

183)  1.  Nachdem  in  Abwesenheit  Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Großherzogs
Seine  Königliche  Hoheit  der  Erbgroßherzog  der  durch  die  Gemeindebehörden
zu  Ostheim  v.  d.  Rhön  in  das  Leben  gerufenen  Sparkasse  daselbst,  unter  landesherrlicher
  Genehmigung  der  vorgelegten,  nachstehend  ihrem  wesentlichen  Inhalt
nach  abgedruckten  Statuten,  die  Rechte  der  juristischen  Persönlichkeit  zu  ertheilen
  geruht  haben,  wird  Solches  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Weimar,  den  18.  August  1894.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-  Ministerium,
Departement  des  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Krause.

Satzungen  der  städtischen  Sparkasse  zu  Ostheim  v.  d.  Rhön.
1.  Zweck  und  rechtliche  Eigenschaften  der  Sparkasse.
81.

Die  Sparkasse  zu  Ostheim  v.  d.  Rhön  bilder  ein  besonderes  selbständiges  Rechtssubsell  und  wird
unter  Aufssicht  der  Gemeindebehörden  nach  Maßgabe  dieser  Satzungen  verwaltet  und  führt  den  Namen:
„Städtische  Sparkasse  zu  Ostheim  v.  d.  Rhön"“.

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