Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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[108] II. Mit Bezugnahme auf die Anlage A. der Ministerial-Bekannt- 
machung vom 13. Dezember 1875, betreffend die Bildung der Standesamts- 
bezirke, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß beschlossen 
worden ist, den Gemeindebezirk Unterbreizbach von dem Standesamtsbezirk 
Vacha vom 1. Januar k. Is. an abzuzweigen und dem Standesamtsbezirk 
Pferdsdorf zuzuweisen. 
Weimar, den 30. Oktober 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
v. Groß. 
!109) III. Dem Großherzoglichen Aichamt zu Jena ist die Befugniß zur 
Aichung von Waagen jeder Tragfähigkeit von dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium ertheilt worden. 
Weimar, den 4. November 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
(110 IV. Die bei der Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Gesammt- 
Universität zu Jena bestehenden Kommissionen für die ärztliche Vor- 
prüfung, für die Prüfung der Aerzte und Zahnärzte und für die 
Prüfung der Apotheker werden auf das Jahr vom 1. Oktober 1895 bis 
dahin 1896 für die erstere, auf das Jahr vom 1. November 1895 bis dahin 
1896 bezüglich der beiden letzteren in folgender Weise zusammengesetzt sein: 
I. Die Kommission für die ärztliche Vorprüfung: 
Vorsitzender: der Dekan der medizinischen Fakultät, 
Mitglieder: für Anatomie: Hofrath Professor Dr. Fürbringer, 
für Physiologie: Professor Dr. Biedermann, für Phnysifk: 
Professor Dr. Winkelmann, für Chemie: Professor Dr. Knorr,
	        
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