Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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[111]  Das  37.  und  38.  Stück  des  Reichs-Gesetzblattes  enthalten  unter:

Nr.  2268  Bekanntmachung,  betr.  Aenderung  des  §  53  der  Verkehrs-Ordnung

für  die  Eisenbahnen  Deutschlands,  vom  18.  Oktober  1895.

„  2269  Bekanntmachung,  betr.  die  Anzeigepflicht  für  die  Schweineseuche,
die  Schweinepest  und  den  Rothlauf  der  Schweine,  vom  23.  Oktober
  1895.

„  2270  Bekanntmachung,  betr.  Abänderung  der  Bekanntmachung  vom
5.  Februar  1895  über  Ausnahmen  von  dem  Verbote  der  Sonntagsarbeit
  im  Gewerbebetriebe,  vom  25.  Oktober  1895.

„  2271  Verordnung,  betr.  die  Einberufung  des  Reichstags,  vom  30.  Oktober
  1895.

Das  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  enthält  in  den  Nummern
42,  43  und  44:

S.  364  Kündigung  des  Freundschafts-,  Handels=  und  Schifffahrtsvertrages
zwischen  den  Staaten  des  Deutschen  Zollvereins  und  der  Republik
  Chile.

„  369  Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zollund
  Steuerstellen.

Weimar.  —  Hos-Buchdruckerei.