Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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Bekanntmachung vom 6. März 1894 (Regierungs-Blatt Seite 24) hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 9. Dezember 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
(129) III.. Der Versicherungs-Aktien= Gesellschaft „Securitas“ in Berlin ist 
die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges An- 
suchen widerruflich ertheilt worden. 
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Kaufmann 
S. Voigt in Eisenach zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt 
hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 17. Dezember 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staate-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements -Chef: 
Krause. 
(130) IV. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten 
Staats-Ministeriums vom 29. Dezember 1894 — Regierungs-Blatt Seite 316. 
317 —, die Veränderungen der Arzneitaxe betreffend, wird hierdurch Folgen- 
des verordnet: 
l. 
Die im Berlag von R. Gaertners Verlagsbuchhandlung, Hermann Hey— 
felder, in Berlin erschienene Königlich Preußische Arzneitaxe für 1896 wird 
hierdurch, jedoch ohne die derselben vorgedruckten „Allgemeinen Bestimmungen“, 
für die Apotheken des Großherzogthums bis auf Weiteres als bindende Norm 
eingeführt.
	        
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