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86.
Homöopathische Zubereitungen in Verdünnungen und Verreibungen, welche
über die dritte Dezimalpotenz hinausgehen, sind von den Vorschriften der
88§ 1 bis 4 ausgenommen.
Weimar, den 21. Juni 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
[63) V. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Großherzoglichen
Regierungsrath und vortragenden Rath im Großherzoglichen Ministerial-Departe-
ment des Aeußern und Innern Otto Schmid vom 1. Juli d. J. ab zum
juristischen Beirath und Stellvertreter des Kommissars der Großherzoglichen
Landarmen-Kommission an Stelle des mit Ablauf dieses Monats auf sein
Ansuchen ausscheidenden Justizraths Gruner zu ernennen geruht.
Weimar, den 17. Juni 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[64] VI. Unter Bezug auf die Bekanntmachung vom 23. April 1872
(Regierungs-Blatt Seite 127), betreffend die Zulassung der Lübecker Feuer-
versicherungs-Gesellschaft zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum, wird hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die genaunte Gesellschaft in
Liquidation getreten ist und daß sämmtliche noch laufende Versicherungen von
der Conmmnercial Union Assecurance Company Limited übernommen wor-
den sind.
Weimar, den 10. Juni 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Cheft:
Krause.