Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

IV

 

 

Tag
des
Gesetzes  rc.

Inhal  t.

Nr.  des
Reg.-Blattes.


Seite  des
Regierungs-Blattes.


 

2.  April
5.  April
7.  April
28.  April
7.  Mai
17.  Mai

21.  Mai

26.  Mai

2.  Juni

2.  Juni
9.  Juni

19.  Juni

 

Ausführungs-Verordnung  vom  2.  April  1897  zu  dem
Gesetze  vom  17.  März  1897,  die  Unfallversicherung  der
Mitglieder  der  Feuerwehren  betreffend.

Ministerial-Bekanntmachung,  betreffend  die  Anerkennung
der  von  den  Polizeibehörden  des  Herzogthums  Sachsen-Meiningen
  ausgestellten  Radfahrkarten.

Gesetz,  betreffend  einen  Nachtrag  zu  dem  Gesetze  vom
12.  April  1877  über  die  Besteuerung  des  Gewerbebetriebes
  im  Umherziehen.

Zweiter  (richtig:  Vierter)  Nachtrag  zu  dem  Statut  über

die  Gründung  einer  allgemeinen  Waisenversorgungsanstalt
des  Großherzogthums  vom  14.  November  1843.

Ministerial-Bekanntmachung,  betreffend  die  Abhaltung  von
Schulfeiern  an  patriotischen  Festtagen  am  Sonnabend,
wenn  diese  Tage  auf  einen  Sonntag  fallen.

Ministerial-Bekanntmachung,  betreffend  die  Bezeichnung

des  Wortes  „Doppelzentner"“  mit  der  Abkürzung  „dz“
für  100  kg

Ministerial-Bekanntmachung,  betreffend  die  Anerkennung
der  im  Herzogthum  Altenburg  und  im  HKönigreich
Sachsen  vorgeschriebenen  Namensschilder  für  Fahrräder
für  das  Großherzogthum  als  Legitimationen  im  Sinne
der  Ministerial-Verordnung  vom  9.  Oktober  1896.

Ministerial-Bekanntmachung,  betreffend  die  Ertheilung  der
Befugniß  zur  Enteignung  des  zum  Um=  und  Erweiterungsbau
  auf  Bahnhof  Göschwitz  erforderlichen  Grund  und
Bodens  und  Ernennung  des  Großherzoglichen  Oberamtsrichters
  Justizrath  Friderici  in  Jena  als  Enteignungs-Kommissar.


Gesetz,  betreffend  die  Abänderung  des  revidirten  Gesetzes
über  die  Steuerverfassung  des  Großherzogthums  vom
18.  März  1869  nebst  Nachträgen,  sowie  des  neu  revidirten
  Gesetzes  über  die  allgemeine  Einkommensteuer  vom
10.  September  1883.

Einkommensteuergesetz  vom  2.  Juni  1897.

Ministerial-Bekanntmachung  vom  15.  Juni  1897,  betreffend
die  Telegraphenordnung  für  das  Deutsche  Reich.

Landesherrliches  Patent,  betreffend  das  Sophienstift  in
Weimar.

10
11

12

 

 

35

51

53

57

63

65

66

66

73

99
143

163