Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 12. Weimar. 21. Mai 1897.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Abänderung des Gesellschafts-Statuts der Norddeutschen Grund-Credit-
Bank, Seite 61. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Abhaltung von Schulfeiern an patriotischen Festtagen,
wenn dieselben auf einen Sonntag fallen, am vorhergehenden Sonnabend, Seite 63. — Ministerial-Bekannt-
machung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Allgemeinen Renten-, Kapital- und Lebensversicherungs-
anstalt „Teutonia“ in Leipzig, Seite 63. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem
Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 64.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(56. I. Im Anschlusse an die Ministerial-Bekanntmachung vom 6. Februar
1895 (Regierungs-Blatt von 1895 Seite 29) wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß durch den Höchsten Orts genehmigten Beschluß der
Generalversammlung der Norddeutschen Grund-Credit-Bank vom 10. März d. J.
Absatz 3 des Artikels 12 des Gesellschafts-Statuts gestrichen und dem letzteren
der aus der Anlage zu ersehende Artikel 12a eingefügt worden ist.
Weimar, den 11. Mai 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
Aulage.
1897 15