Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

  
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 12. Weimar. 21. Mai 1897. 
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Abänderung des Gesellschafts-Statuts der Norddeutschen Grund-Credit- 
Bank, Seite 61. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Abhaltung von Schulfeiern an patriotischen Festtagen, 
wenn dieselben auf einen Sonntag fallen, am vorhergehenden Sonnabend, Seite 63. — Ministerial-Bekannt- 
machung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Allgemeinen Renten-, Kapital- und Lebensversicherungs- 
anstalt „Teutonia“ in Leipzig, Seite 63. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem 
Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 64. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(56. I. Im Anschlusse an die Ministerial-Bekanntmachung vom 6. Februar 
1895 (Regierungs-Blatt von 1895 Seite 29) wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß durch den Höchsten Orts genehmigten Beschluß der 
Generalversammlung der Norddeutschen Grund-Credit-Bank vom 10. März d. J. 
Absatz 3 des Artikels 12 des Gesellschafts-Statuts gestrichen und dem letzteren 
der aus der Anlage zu ersehende Artikel 12a eingefügt worden ist. 
Weimar, den 11. Mai 1897. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
Aulage. 
1897 15
	        
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