Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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Regierungs-Zlatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
  
  
  
  
Nummer 3. Weimar. 1. Februar 1902. 
  
Inhalt: Ministerial-Verordnung, betr. Todesursachen= Statistik, Seite 11. 
8. Ministerial-Verordnung, 
betreffend Todesursachen-Statistik. 
1. Die Gemeindevorstände werden hierdurch angewiesen, zum Zwecke der Auf- 
stellung einer Todesursachen-Statistik im Großherzogthum bei jedem inner- 
halb ihres Gemeindebezirks eintretenden Sterbefalle die Todesursache zu 
ermitteln. Sie haben sich zu diesem Zwecke der Mithülfe der Standes- 
beamten zu bedienen. 
2. Die von dem Standesbeamten bei der Anzeige des Sterbefalles zu er- 
mittelnde Todesursache ist in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung 
zu belegen. 
3. Ueber die Todesursachen ist vom Gemeindevorstand ein Verzeichniß nach 
dem Muster der Anlage I zu führen, das am Schlusse des Jahres 
abzuschließen und unverzüglich dem zuständigen Bezirksarzt zu über- 
reichen ist. 
4. Die Bezirksärzte haben die Verzeichnisse zu prüfen, zu ergänzen, zu be- 
richtigen und sie sodann nach dem Muster der Anlage II zusammenzustellen. 
1902 3
	        
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