Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

17

V.  Im  Uebrigen  sind  bei  der  Erhebung  folgende  Gesichtspunkte  betr.  die  einzelnen  Todesursachen
  zu  beachten.

Zu  1.  Diphtherie  und  Croup.  Ebenso  wie  die  Todesfälle  an  „Croup“  sind  die  Todesfälle
an  „Bräune“,  „Halsbräune“  hier  mitzuzählen.  Wenn  aber  ausdrücklich  nicht  diphtherischer
Croup  oder  nicht  diphtherische  Bräune  als  Todesursache  angegeben  wird,  so  ist  der  Todesfall
nicht  hier  sondern  unter  den  „Sonstigen  entzündlichen  Krankheiten  der  Athmungsorgane"  zu
zählen.

Zu  2.  Keuchhusten.  Betreffs  der  Folgekrankheiten,  durch  welche  der  tödtliche  Ausgang  bei  Keuchhusten
  in  der  Regel  bedingt  wird,  vergl.  diese  Unterweisung,  Ziff.  IV.

Zu  3.  Scharlach.  Als  wichtige  Begleit=  und  Folgekrankheiten  des  Scharlach,  welche  hier  mitzuzählen
  sind,  seien  Scharlachdiphtherie  und  Scharlachwassersucht  besonders  genannt.

Zu  4.  Masern.  Etwaige  Todesfälle  an  Rötheln  sind  als  Masern-Todesfälle  mitzuzählen.

Zu  5.  Typhus.  Unter  der  Bezeichnung  Typhus  ist  der  Darmtyphus  oder  Unterleibstyphus
  verstanden.  Etwaige  Todesfälle  an  typhösem  Fieber,  Nervenfieber,  gastrischem  Fieber,
Schleimfieber  sind  hier  mitzuzählen.

Zu  6.  Seltenere  gemeingefährliche  Ansteckungskrankheiten.  Die  Zahl  etwaiger  Todesfälle
  an  echten  Pocken  ist  durch  ein  daneben  gesetztes  P,  etwaiger  Flecktyphus  durch  ein  F,
etwaiger  Todesfälle  an  der  epidemisch  auftretenden  asiatischen  Cholera  zu  Cholerazeiten  durch
ein  Ch.  as.,  etwaiger  Todesfälle  an  der  epidemisch  (endemisch)  auftretenden  sogenannten  bösartigen
  Ruhr  durch  ein  R  zu  bezeichnen.

Zu  6a.  Uebertragene  Thierkrankheitn.  Etwaige  Todesfälle  an  Tollwuth  (W),  Milzbrand  (Mb)
Rotz  (R2),  Trichinose  (Tr)  sind  hier  einzutragen.

Zu  7.  Tuberkulose.  Die  Todesfälle  an  „Tuberkulose“  —  ohne  nähere  Bezeichnung  des  hauptsächlich
  erkrankten  Organs  —  sind  unter  a  aufzunehmen.  Auch  die  Todesfälle  an  Lungenblutsturz,
  Bluthusten  sind  als  durch  Lungenschwindsucht  bedingt  anzusehen,  mithin  unter  a#  zu
führen.

Unter  7b  sind  die  durch  Tuberkulose  anderer  Organe  als  Lungen  —  z.  B.  der  Knochen,  der
Hirnhaut,  des  Kehlkopfs,  des  Darms  —  bedingten  Todesfälle  einzureihen.  Darmschwindsucht
(tabes  mesaraica)  soll  als  gleichbedeutend  mit  Darmtuberkulose,  Kehlkopfsschwindsucht  gleichbedeutend
  mit  Kehlkopfstuberkulose  angesehen  werden.

Zu  8.  Lungenentzündung  (croupöse).  Es  kommt  darauf  an,  hauptsächlich  die  Zahl  der
Sterbefälle  an  der  sogenannten  croupösen  Lungenentzündung,  welche  als  selbständige  Krankheit
  auftritt,  zu  erfahren.  Wo  daher  die  Form  der  tödtlich  verlaufenen  Lungenentzündung
angegeben  ist,  sind  für  diese  Spalte  nur  die  gedachten  Fälle  zu  verwerthen.  Todesfälle  an
„Lungenentzündung“  ohne  nähere  Bezeichnung  sind  hier  zu  zählen.

Zu  9.  Sonstige  entzündliche  Krankheiten  der  Athmungsorg  ane.  Hierunter  sind  verstanden
  die  entzündlichen  Krankheiten  des  Kehlkopfs,  der  Luftröhre,  des  Brustfells,  (Rippenfells)
  und  der  Lungen,  ausschließlich  der  unter  8  und  7a  bereits  aufgeführten  Todesursachen.