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Nr. 3018 Gesetz, enthaltend die Verlängerung des Gesetzes, betr. die Friedens—
präsenzstärke des Deutschen Heeres vom 25. März 1899; vom
22. Februar 1904.
3019 Gesetz, betr. Anderung der Reichsschuldenordnung; vom 22. Feb-
ruar 1904.
3020 Bekanntmachung, betr. Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes
über die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten; vom 21. Feb-
ruar 1904.
3021 Gesetz, betr. die Kontrolle des Reichshaushalts, des Landeshaus-
halts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebicte;
vom 22. Februar 1904.
3022 Bekanntmachung, betr. Vorschriften über Auswandererschisfe; vom
26. Februar 1904.
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 8
und 9:
S. 44 Verbot der in Wien erscheinenden Druckschrift „Neue Glühlichter“.
„ 44 Bekanntmachung, betr. die Einlaß= und Untersuchungsstellen für
das in das Zollinland eingehende Fleisch; — Bekanntmachung,
betr. die Stempelzeichen nachträglich zugelassener Untersuchungs-
stellen für ausländisches Fleisch.
49 Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militär-
pflichtige Deutsche in den russischen Ostseeprovinzen.
51 Anderung der Bestimmungen über Verbindungen zur Nachtzeit
im Nachbarorts-, Vororts= und Bezirksfernsprechverkehre; —
Anderung und Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Fern-
sprechgebühr.
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Druckfehlerberichtigung.
In der Ausführungsanweisung vom 15. Dezember 1903 zum Reichsgesetz, betreffend Kinder-
arbeit in gewerblichen Betrieben, Regierungsblatt S. 245, muß es in Ziffer 3 im vorletzten Absatz
heißen statt: Vor jeder Ausstellung: Von jeder Ausstellung.
Weimar. — Hos-- Buchdruckerei.