Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

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Ministerialbekanntmachungen.

[40]  I.  Unter  Aufhebung  der  Bekanntmachung  vom  29.  Dezember  1903
—  Regierungsblatt  S.  258  —,  die  Veränderungen  in  der  Arzneitaxe  betreffend,
wird  folgendes  verordnet:

Die  im  Verlage  der  Weidmannschen  Buchhandlung  in  Berlin,  SW.  12,
Zimmerstraße  94,  erschienene  „Deutsche  Arzneitaxe,  1905“  wird  für
die  Apotheker  des  Großherzogtums  bis  auf  weiteres  als  bindende  Norm
eingeführt.

Weimar,  den  23.  März  1905.

Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.
v.  Wurmb.

(41|)  II.  Den  Ziegenzuchtvereinen  zu  Kaltensundheim,  zu  Kaltenwestheim  und
zu  Unterweid  (Rhön)  ist  in  Gemäßheit  des  §  22  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches
und  des  §  10  des  Ausführungsgesetzes  zu  demselben  die  Rechtsfähigkeit  verliehen
  worden.
Weimar,  den  24.  März  1905.
Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.
v.  Wurmb.

[(42)  III.  Der  Erlaß  des  Reichskanzlers  vom  14.  März  d.  J.,  betreffend  Abänderung
  der  Telegraphenordnung  vom  16.  Juni  1904,  wird  hierdurch  zur
öffentlichen  Kenntnis  gebracht.

Weimar,  den  25.  März  1905.
Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.
v.  Wurmb.