157
Ministerialbekanntmachungen.
[40] I. Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 29. Dezember 1903
— Regierungsblatt S. 258 —, die Veränderungen in der Arzneitaxe betreffend,
wird folgendes verordnet:
Die im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin, SW. 12,
Zimmerstraße 94, erschienene „Deutsche Arzneitaxe, 1905“ wird für
die Apotheker des Großherzogtums bis auf weiteres als bindende Norm
eingeführt.
Weimar, den 23. März 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
(41|) II. Den Ziegenzuchtvereinen zu Kaltensundheim, zu Kaltenwestheim und
zu Unterweid (Rhön) ist in Gemäßheit des § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches
und des § 10 des Ausführungsgesetzes zu demselben die Rechtsfähigkeit verliehen
worden.
Weimar, den 24. März 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
[(42) III. Der Erlaß des Reichskanzlers vom 14. März d. J., betreffend Abänderung
der Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904, wird hierdurch zur
öffentlichen Kenntnis gebracht.
Weimar, den 25. März 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.