Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

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Ministerialbekanntmachung. 
(45] Diphtherie-Serum mit den Kontrollnummern 727, 728, 731 bis 739 
aus den Höchster Farbwerken, mit den Kontrollnummern 68 a, 71 bis 73 aus 
der Merck'schen Fabrik in Darmstadt ist zur Einziehung bestimmt worden. 
Weimar, den 7. April 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
[46) Das 9., 10. und 11. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3108 Bekanntmachung, betr. eine neue Ausgabe der dem Internationalen 
Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste; 
vom 7. März 1905. " 
„ 3109 Gesetz, betr. Anderung des § 113 des Gerichtsverfassungsgesetzes; 
vom 20. März 1905. 
„ 3110 Bekanntmachung, betr. die Anlegung von Mündelgeld in Schuldver- 
schreibungen des Fürstl. Waldeckischen Domaniums; vom 18. März 1905. 
„ 3111 Gesetz, betr. die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Rech- 
nungsjahr 1905; vom 1. April 1905. 
„ 3112 Gesetz, betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutz- 
gebiete auf das Rechnungsjahr 1905; vom 1. April 1905. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 11, 
12 und 13: 
S. 52 Bekanntmachung, betr. die Ausführung des Gesetzes, betr. die Be- 
kämpfung der Reblaus, vom 6. Juli 1904. 
„ 56 Abänderung der Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904. 
„ 56 Bekanntmachung über Prüfungen und Beglaubigungen durch die elek- 
trischen Prüfämter.
	        
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