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Das 12. und 13. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3113 Gesetz, betr. Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaus-
halts-Etat für das Rechnungsjahr 1904; vom 6. April 1905.
„ 3114 Gesetz, betr. die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Haus-
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halts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1904; vom
6. April 1905.
Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Druse der Pferde;
vom 7. April 1905.
Bekanntmachung, betr. Anderung der Anlage B zur Eisenbahn-
Verkehrsordnung; vom 7. April 1905.
Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und
jugendlichen Arbeitern in den zu Anfertigung von Zigarren be-
stimmten Anlagen; vom 9. April 1905.
Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 14:
Errichtung der Kaiserl. Biologischen Anstalt für Land= und Forst-
wirtschaft in Dahlem bei Steglitz.
Auswechselung der Funkentelegramme zwischen dem Reichs-Tele-
graphennetz und den mit Funkentelegraphenstationen ausgerüsteten
Seeschiffen.
Bekanntmachung, betr. die Beaufsichtigung privater Versicherungs-
unternehmungen durch Landesbehörden.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und
Steuerstellen.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.