Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

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[(61] V. Von der Direktion der Wasserleitungsschäden- und Unfallversicherungs- 
Gesellschaft „Neptun“ in Frankfurt a. M. ist an Stelle des Julius Peißker 
in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerialbekanntmachung vom 
23. November 1903, Regierungsblatt Seite 204), Richard Böttger in Weimar 
zum Hauptagenten für das Großherzogtum ernannt worden. 
Weimar, den 6. Mai 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
(62) Das 18. und 19. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3128 Zusatzvertrag zum Handels-, Zoll= und Schiffahrtsvertrage zwischen 
tschland und Rumänien vom 21. Oktober 1893; vom *5 
„ 3129 Gesetz, betr. die Kontrolle des Reichshaushalts, des Landeshaushalts 
von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete; vom 
21. April 1905. 
„ 3130 Gesetz, betr. Aufhebung des § 42 Nr. 6 des Reichsbeamtengesetzes 
vom 31. März 1873; vom 22. April 1905. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 18: 
S. 108 Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse an militärpflichtige 
Deutsche, welche ihren dauernden Aufenthalt in Indien einschließlich 
Ceylons haben; — Berichtigung des Verzeichnisses der Zivilvorsitzenden 
der im Deutschen Reiche bestehenden Ersatzkommissionen. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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