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b) bei der Auswahl von Gutachtern für die mit der Handhabung des
Nahrungsmittelgesetzes in Verbindung stehenden chemischen Fragen
vorzugsweise diejenigen Chemiker zu berücksichtigen sind, welche den Be-
fähigungsausweis als Nahrungsmittelchemiker erworben haben.
Weimar, den 19. Mai 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
(65| III. Von der Direktion der Versicherungs-Aktien-Gesellschaft „Allianz“
in Berlin ist an Stelle des Georg Weitz in Weimar, bisherigen Hauptagenten
derselben (Ministerialbekanntmachung vom 11. September 1900, Regierungs-
blatt Seite 447) W. Götze in Weimar zum Hauptagenten für das Groß-
herzogtum ernannt worden.
Weimar, den 18. Mai 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
[66) Das 20., 21. und 22. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3131 Bekanntmachung, betr. die Bildung von Weinbaubezirken; vom
5. Mai 1905.
„ 3132 Bekanntmachung, betr. den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf der Wanderausstellung der deutschen Landwirtschafts-
gesellschaft in München 1905; vom 7. Mai 1905.
„ 3133 Zusatzvertrag zum Handels= und Zollvertrage zwischen dem Deutschen
Reiche und der Schweiz vom 10. Dezember 1891; vom 12. No-
vember 1904.
„ 3134 Bekanntmachung, betr. die Erweiterung des Rayons für die Küsten-
befestigung bei Wilhelmshaven; vom 8. Mai 1905.