Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

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Sanjinés, zu dessen Amtsbezirk das Großherzogtum gehört, ist das Exequatur 
namens des Reichs erteilt worden. 
Weimar, den 19. Juni 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern. 
v. Wurmb. 
[75] III. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog gnädigst geruht 
haben, aus Anlaß des 75 jährigen Bestehens der Forstlehranstalt zu Eisenach 
dieser die Bezeichnung „Forstakademie" zu verleihen, wird solches hiermit zur 
öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Weimar, den 19. Juni 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Finanzen. 
Hunnius. 
lI76)] IV. Dem Herdbuchvereine Großschwabhausen ist in Gemäßheit des § 22 
des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des § 10 des Ausführungsgesetzes zu dem- 
selben vom 5. April 1899 die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 26. Juni 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
i. V.; Dr. J. Schmid. 
[77] V. Zur Deckung der im Jahre 1904 aus der Verbandskasse der Rind- 
viehbesitzer vorschußweise gezahlten Entschädigungen für an Milzbrand 
gefallenes Rindvieh wird eine Abgabe in Höhe von 
42 F in den Ortschaften des I. Verwaltungsbezirks, 
7 / 7) 77 7) 7) II. 7) 
4 77 7) 7) 7) 77 III. / 
3 77 7) 7) IUy 7) IV. 1 
7 7) 7) 7) V. 77 
hiermit ausgeschrieben.
	        
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