Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

Oberlandesgericht und der Oberstaatsanwalt dortselbst, das Landgericht 
und die Staatsanwaltschaft zu Gera, der Generalzolldirektor zu Erfurt 
sowie die Thüringische Landes-Versicherungsanstalt in Weimar zu allen 
im Großherzoglichen Dienste erfolgenden Ausfertigungen sechs 
Wochen lang, also bis Dienstag, den 28. Februar dieses Jahres ein— 
schließlich, schwarz geränderten Papieres sich zu bedienen. 
Von allen übrigen Großherzoglichen Behörden, ohne Unterschied, 
sind ebenfalls sechs Wochen lang, also bis Dienstag, den 28. Februar 
dieses Jahres einschließlich, schwarzer Siegellack und schwarze Siegel— 
marken zu gebrauchen. 
Weimar, am 17. Januar 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. 
RNothe. 
  
Weimar. — Hofs-Buchdruckerei.
	        
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