Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

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Ministerialbekanntmachung. 
[95] Dem an Stelle des auf sein Ansuchen von seinen Konsularfunktionen 
enthobenen Herrn Max Huth zum K. u. K. Osterreichisch-Ungarischen unbesoldeten 
Konsul mit dem Amtssitz in Leipzig ernannten Verlagsbuchhändler Dr. Josef 
Matthias Petersmann, zu dessen Amtsbezirk das Großherzogtum gehört, ist 
das Exequatur namens des Reichs erteilt worden. 
Weimar, den 16. September 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern und Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
[96) Das 38. und 39. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3164 Kaiserliche Verordnung, betr. Zwangs= und Strafbefugnisse der Ver- 
waltungsbehörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee; 
vom 14. Juli 1905. 
3165 Kaiserliche Bergverordnung für Deutsch-Südwestafrika; vom 8. August 
1905. 
3166 Bekanntmachung, betr. Ergänzung der Nr. XXXV. a in Anlage B 
zur Eisenbahn-Verkehrsordnung; vom 23. August 1905. 
3167 Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften 
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch- 
lands und Luxemburgs; vom 15. September 1905. 
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Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 35, 
36, 37 und 38; 
S. 213 Ergänzung und Abänderung des Verzeichnisses zur Verordnung über 
die Tagegelder, Fuhr= und Umzugskosten der Reichsbeamten vom 
— 
„ 218 Berichtigtes Verzeichnis der in den einzelnen Bundesstaaten mit der 
Leitung des Marschwesens beauftragten Verwaltungsbehörden.
	        
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