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betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf
Eisenbahnen vom 16. Juli 1904 (Reichs-Gesetzblatt Seite 163) wird hierdurch
verordnet:
Polizeibehörden sind die Großherzoglichen Bezirksdirektoren,
Landespolizeibehörde, Eisenbahnaufsichtsbehörde, Veterinärpolizeibehörde
ist das Großherzogliche Staatsministerium, Departement des Innern.
Weimar, den 28. Oktober 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
[107 Das 43. und 44. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter:
Nr. 3172 Allerhöchste Order, betr. Anrechnung von Kriegsjahren aus Anlaß
der Aufstände im Südwestafrikanischen Schutzgebiete; vom 12. Okto-
ber 1905.
Nr. 3173 Bekanntmachung, betr. Abänderung und Ergänzung der Eichordnung
und der Eichgebührentaxe; vom 12. Oktober 1905.
„ 3174 Verordnung, betr. die Einberufung des Reichstags; vom 29. Okto-
ber 1905.
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 39,
40, 41 und 42;:
S. 262 Neues Verzeichnis der regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden
und den Anforderungen der Reblauskonvention entsprechend erklärten
Gartenbau= usw. Anlagen.
294 Zweiter Nachtrag zu dem Gesamtverzeichnis der den Militäranwärtern
in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen.
305 Anderung des Verzeichnisses derjenigen Behörden (Kassen), an welche
Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind.
308 Erscheinen des zwölften Bandes der deutschen Justiz-Statistik.
314 Anderungen der Branntweinsteuer-Grundbestimmungen.
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.