Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

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egierungsblatt 
für das 
Grohherzogtum Sachsen. 
Nummer 29. Weimar. 6 15. November 1905. 
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Ernennung des an Stelle der früheren Generalkommission Beauftragten 
und weiteren Beauftragten, Seite 253. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Verleihung der Rechts- 
fähigkeit an den landwirtschaftlichen Verein Breitenhain, Seite 253. — Ministerialbekanntmachung, betr. die 
Ernennung des stellvertretenden Vorsitzenden zu den Schiedsgerichten für Arbeiterversicherung in Weimar 
und Eisenach, Seite 254. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das 
Deutsche Reich, Seite 254. 
  
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Ministerialbekannutmachungen. 
(109|] I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben gnädigst geruht, in 
Gemäßheit des § 3 des Gesetzes vom 12. Dezember 1901, betreffend die Auf- 
hebung der Generalkommission, Regierungsblatt S. 271, zu dem daselbst be- 
zeichneten Beauftragten den Ersten Staatsanwalt a. D. Geheimen Justizrat 
Siefert in Weimar und zum weiteren Beauftragten den Amtsgerichtsrat 
Dr. jur. Floel in Weimar zu ernennen. 
Weimar, den 2. November 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
(110| II. Dem landwirtschaftlichen Verein Breitenhain ist in Gemäßheit des 
§ 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des § 10 des Ausführungsgesetzes dazu 
die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 2. November 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
1905 45
	        
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