Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

12 
5. Für die Bezeichnung der Todesursache ist das kurze Todesursachenver- 
zeichnis (Anlage III) zu beachten. 
6. Die für die Todesursachenstatistik zu benutzenden Formulare werden den 
Großherzoglichen Bezirksärzten und den Gemeindevorständen auf Kosten 
der Staatskasse geliefert. 
7. Die Ministerialverordnung vom 21. Januar 1902 (Regierungsblatt S. 11) 
ist aufgehoben. 
Weimar, am 21. Januar 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
Anlage I. 
Todesursachen-Statistik. 
  
Gemeinde-Bezirk 
Berichtsjahr 
  
  
Lebens- OrbnungseBemerkungen. 
fde. ste Todesursache. (Name und Wohnung des 
n bes des (der) sach — behandelnden Arztes; 
r. Todes. Verstorbenen. n(auptsächliches Veiden.) IAngaben über mehrere 
Jahren (Vom aztrkzarst Todesursachen.) 
  
Tag Vor= und Zunamen