Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

46 
[241 1I. Es wird zu öffentlicher Kenntnis gebracht, daß mit Höchster Ge- 
nehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs vom 1. April 1905 
an die Steuerrezeptur in Geisa aufgehoben und deren Bezirk, nämlich die 
Ortschaften des Amtsgerichtes Geisa mit Ausnahme von Lenders und vom 
Amtsgerichte Stadtlengsfeld die Ortschaften Gehaus mit Hohenwart und Ochsen 
mit Zollhof, der Steuerrezeptur in Vacha zugewiesen wird. 
Weimar am 15. Februar 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Finanzen. 
Hunnius. 
(25|] III. Die Bekanntmachung, betreffend die Sprengel der Amtsphysikate, 
vom 8. Juli 1850 (Regierungsblatt S. 590), wird dahin abgeändert, daß 
1. die bisher zum Arztbezirk Kaltennordheim gehörigen Ortschaften Franken- 
heim und Birx dem Arztbezirke Ostheim, 
2. die bisher zum Arztbezirk Tiefenort gehörige Gemeinde Dorndorf dem 
Arztbezirk Vacha, 
3. die bisher zum Arztbezirk Lengsfeld gehörige Gemeinde Urnshausen 
dem Arztbezirk Dermbach 
zugewiesen werden. 
Weimar, den 12. Februar 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Slevogt i. V. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.