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Die Gemeindevorstände des Großherzogtums haben hiernach das weiter
Erforderliche wahrzunehmen.
Weimar, den 3. März 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
[36) Das 7. und 8. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3106 Zusatzvertrag zum Handels= und Schiffahrtsvertrage zwischen Deutsch-
10. Februar 28. Juli
land und Rußland vom e 1894, vom fe#-. Hen 1904.
„ 3107 Verordnung, betr. die Inkraftsetzung des Zolltarifgesetzes vom
25. Dezember 1902; vom 27. Februar 1905.
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer g:
S. 40 Bekanntmachung betr. die Einführung einer einheitlichen deutschen
Arzneitaxe.
„ 40 Zollbehandlung der von der diesjährigen Weltausstellung in Lüttich
zurückgelangenden Ausstellungsgüter; — Veränderungen in dem Stande
oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen; — Berichtigung;
— Ableben eines Reichsbevollmächtigten.
„ 42 Bekanntmachung, betr. die Beaufsichtigung einer privaten Versiche-
rungsunternehmung durch die Landesbehörde.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.