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25. Februar 1876, betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeför=
derungen auf Eisenbahnen (Reichs-Gesetzblatt S. 163), bestimmen wir hierdurch
was folgt:
Bei Frostwetter sind die Rampen usw. nicht mit Wasser zu spülen, vielmehr
ist sowohl zur Abspülung, als auch zur Desinfektion die dreiprozentige Kresolschwefel—
säurelösung mit einem Zusatze von ½ kg Kochsalz auf je 101 Flüssigkeit zu ver-
wenden. Sollte dieser Zusatz bei strenger Kälte nicht ausreichen, die Eisbildung
zu verhindern, so ist er bis auf 1 kg zu erhöhen.
In allen Fällen ist die Desinfektionsflüssigkeit solange mit einem Holzstabe
durchzurühren, bis sich das zugesetzte Kochsalz völlig gelöst hat.
Weimar, den 7. Oktober 1907.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Rothe.
[93]) II. Dem an Stelle des verstorbenen Herrn Alexander Huste zum Konsul
der Vereinigten Staaten von Mexiko in Leipzig ernannten Herrn Viktor Sperling,
zu dessen Amtsbezirk das Großherzogtum gehört, ist das Exequatur namens des
Reichs erteilt worden.
Weimar, den 11. Oktober 1907.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Außern.
Rothe.
[94] UI. Mit Höchster Genehmigung ist das Amt eines Enteignungskommissars
für die geplante Gleiserweiterung auf Bahnhof Kaltennordheim dem Großherzog-
lichen Oberamtsrichter Kromayer in Kaltennordheim übertragen worden.
Weimar, den 26. September 1907.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Junern.
Für den Departementschef:
Slevogt.