Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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Ministerialbekanntmachungen. 
(41] I. An Stelle des aus der Kommission für die Prüfung der Arzte und der 
Zahnärzte ausgeschiedenen Professors Dr. Gerhardt ist der an die Universität Jena 
neu berufene außerordentliche Professor Dr. Krause als zweiter Examinator für 
die medizinische Prüfung für den Rest der Prüfungsperiode bestellt worden. 
Weimar, den 26. April 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Kultus. 
Nothe. 
42] II. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben an Stelle des Geheimen 
Justizrats Dr. Ratenbacher in Eisenach, welcher aus Gesundheitsrücksichten sein 
Amt als Mitglied der Landessynode niedergelegt hat, den Justizrat Keßler hier 
zum Mitglied der Landessynode für die weitere Dauer der laufenden Synodalperiode 
zu ernennen geruht. 
Weimar, den 13. Mai 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Kultus. 
Rothe. 
(43] III. Zur Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Abänderung der Ge- 
werbeordnung, vom 7. Jannar 1907 (Reichsgesetzbl. S. 3) wird folgendes bestimmt: 
I 
Nach Artikel 1 des Reichsgesetzes vom 7. Januar 1907 ist der Betrieb des 
Gewerbes als Bauunternehmer und Bauleiter, sowie der Betrieb einzelner Zweige 
des Bauge erbes zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässig- 
keit des Gewerbetreibenden in bezug auf diesen Gewerbebetrieb dartun. Das Ein- 
schreiten auf Grund dieser Bestimmung ist nicht nur gegen Einzelpersonen, sondern 
auch gegen Personenvereinigungen, juristische Personen und dergl. zulässig. Voraus- 
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