Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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89. 
Pflichten der Schüler. Schulordnung. 
Die Schule setzt bei den Schülern ein ehrenhaftes und kameradschaftliches 
Verhalten voraus und fordert von ihnen Fleiß und Gehorsam gegen Direktor und 
Lehrer, sowie genaue Befolgung der Satzungen. 
Auch ist jeder Schüler und Besucher der Schule der Schulordnung unterworfen. 
Die Schulordnung wird von dem Direktor in Gemeinschaft mit dem Ver- 
waltungsausschuß erlassen. 
Bei der Aufnahme von Schülern (§ 6) und bei der Zulassung von Besuchern 
(§ 8) ist ihnen ein Abdruck der Schulordnung auszuhändigen. 
8 10. 
Abgangszeugnisse. Jahreszeugnisse. 
Den Schülern werden beim Verlassen der Schule Abgangszeugnisse erteilt, 
die über die Dauer des Schulbesuchs, sowie über ihre Kenntnisse und Befähigung 
Auskunft zu geben haben. 
Außerdem werden den Schülern am Schlusse jedes Schuljahres Zeugnisse 
über Fleiß und Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern sowie über Verhalten 
und Schulbesuch ausgestellt. 
811. 
Besuch des kunstgewerblichen Seminars. 
Schüler, welche das Ziel der Anstalt erreicht haben, sind berechtigt, in spezielle, 
zu diesem Zweck errichtete Ateliers einzutreten, die unter der persönlichen Leitung 
des Direktors stehen. 
Wenn Schüler während eines Jahres mit Erfolg in diesen Ateliers gearbeitet 
haben, erhalten sie ein Diplom, welches bestätigt, daß sie das Ziel des Schul- 
unterrichts erreicht und während eines Jahres den Abschlußunterricht genossen haben. 
§ 12. 
Ausstellung von Schülerarbeiten. Prüfungen. 
Am Schlusse jedes Schuljahres findet eine Ausstellung von Schülerarbeiten statt. 
Es bleibt vorbehalten, von Zeit zu Zeit besondere Preisaufgaben zu stellen 
und mit den Ausstellungen Preisverteilungen zu verbinden.
	        
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