Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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Umfang des Berggrundbuchs. 
Bestimmungen für die Grundbuchblätter und Bände des Berggrundbuchs. 
Besondere Bestimmungen für das Bestandsverzeichnis, Abschnitt ! des Berggrundbuchs. 
Besondere Bestimmungen für die erste Abteilung des Berggrundbuchs. 
Buchung von Hülfsbauen. 
Benachrichtigung des Bergamts. 
Berücksichtigung von Zeugnissen und Karten des Vermessungsamts. 
Erhaltung der Ubereinstimmung zwischen Grundbuch und Grundsteuerkataster. 
Einsicht des Grundbuchs. Abschriften. 
Beglaubigte Abschriften von Teilen eines Grundbuchblattes. 
Aufnahme des Grundstückspreises oder Grundstückswertes in die Bekanntmachung über 
die Eintragung eines neuen Eigentümers oder Erben. 
II. Grundakten. 
Grundakten für jedes Grundbuchblatt. Nummer der Grundakten. 
Tabelle bei den Grundakten. 
Auszug aus dem Grundsteuerkataster bei den Grundakten. 
Urkunden und beglaubigte Abschriften bei den Grundakten. 
Einsicht der Grundakten. 
Eigentümerverzeichnis. 
Grundstücksverzeichnis. 
III. Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbriefe. 
Auszug aus dem Grundbuche. 
Form und Inhalt der Briese. 
Vermerke über Teilbeträge. 
Muster für die Briefe. 
Verbindung von Urkunden. 
Unbrauchbarmachung einecs Briefs. 
IV. Besondere Bestimmungen für die Anlegung der Grundbücher. 
Auszug aus dem Grundsteuerkataster. Namensverzeichnis. 
Anlegung der Grundakten. 
Vorbereitung der Vernehmungen nach Art. 8 der Höchsten Verordnung. 
Vernehmungen nach Art. 8 der Höchsten Verordnung. 
Vernehmung über Rechte, die mit dem Eigentum an dem Grundstücke verbunden sind. 
Erwerbsurkunden. 
Grundherrliche Abgaben. 
Verfahren in Ansehung der im Art. 2 Absatz 2 der Höchsten Verordnung bezeichneten 
Grundstücke. 
Herbeiführung von Löschungen. Vereinfachung der Hypothekenverhältnisse.
	        
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