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über die Aufhebung der Vormundschaft beizubringen. Wenn er beabsichtigt, das Guthaben
weiterhin bei der Sparkasse ganz oder teilweise stehen zu lassen, so ist das Mündel-Schuld-
buch der Sparkasse zurückzugeben und das Konto auf ein gewöhnliches Schuldbuch zu
übertragen.
Um auch Gelegenheit zum Sparen im Kleinen zu geben, werden gegen Erlegung des
Betrages unverzinsliche Sparmarken zu je 10 Pfennigen ausgegeben, die Sparmarken sind auf
eine kostenfrei zu verabfolgende Karte aufzukleben. Sobald dieselben Eine Mark zusammen
erreichen, kann sie der Inhaber auf ein Schuldbuch verzinslich anlegen.
8 14.
Über den einmaligen höchsten Einlagebetrag hat der Sparkasse-Vorstand je nach Lage der
Verhältnisse Bestimmungen zu treffen.
8 15.
Die in den Schuldbüchern gemachten Einträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Namens—
unterschrift des Kassierers und des Gegenbuchführers.
8 16.
Die Sparkasse verzinst die Einlagen, soweit sie volle Reichsmark erreichen; sie gewährt
aber die Zinsen nur für volle Monate d. h. alles, was im Laufe eines Monats eingezahlt ist,
wird nur vom ersten Tage des folgenden Monats an und was im Laufe eines Monats zurück—
gezahlt wird, wird nur bis zum Schlusse des vorhergegangenen Monats verzinst.
Bruchteile eines Pfennigs bleiben bei der Zinsenberechnung außer Ansatz.
§ 17.
Die Einlagen werden mit 3½ vom Hundert jährlich verzinst.
Über Abänderung dieser Bestimmung beschließt auf Vorschlag des Sparkassevorstandes
der Gemeinderat in Vacha.
Jede Anderung des Zinsfußes ist drei Monate vor ihrem Eintritt in dem amtlichen
Nachrichtenblatt für das Großherzogtum, und in dem Vachaer Lokalblatt, solange ein solches
erscheint, bekannt zu machen.
8 18.
Die Zinsen werden am Schlusse jedes Kalenderjahres oder bei gänzlicher Abhebung des
Guthabens berechnet.
Der am Schluß des Kalenderjahres berechnete Zinsenbetrag wird zum Kapitale geschlagen
und wie eine neue Einlage behandelt.
Bruchteile eines Pfennigs bei der Zinsberechnung kommen der Sparkasse zu gute.
Die Zuschreibung der kapitalisierten Zinsen in den Schuldbüchern erfolgt auf Wunsch der
Inhaber dieser Bücher.
8 19.
Die Einlagen werden, soweit sie die Summe von 100 4 nicht übersteigen, oder falls sie
höher sind, soweit es der vorhandene Barvorrat gestattet, auf Antrag sogleich zurückgezahlt.