Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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Regierungsbkatt 
für das 
Großherzogtum Sachsen. 
  
  
Nummer 21. Weimar. 18. Juli 1908. 
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Anlegung von Mündelgeld bei der neu errichteten Sparkasse in 
Vacha, Seite 247. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Kaiserliche Verordnung über den Verkehr 
mit Arzneimitteln, Seite 247. — Ministerialbekanntmachung, betr. Abänderung der Telegraphen- 
ordnung, Seite 261. 
  
Ministerialbekanntmachungen. 
([75|] I. Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß auf Grund der 
in § 1807 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erteilten Ermächtigung die neu 
errichtete Sparkasse in Vacha zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt 
worden ist. 
Weimar, den 24. Juni 1908. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Justiz. Departement des Innern. 
Rothe. Paulssen. 
[76] II. Die zur Kaiserlichen Verordnung vom 22. Oktober 1901, betreffend 
den Verkehr mit Arzneimitteln, — Reichs-Gesetzblatt Seite 380 folg. — zugehörigen 
Verzeichnisse A und B haben in den letzten Jahren mehrfache Ergänzungen erhalten. 
Zur Erleichterung der Handhabung der Verordnung wird diese daher in der Fassung, 
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